Es besteht für viele Drohnen eine Versicherungspflicht!
Immer mehr Menschen besitzen eine Drohne. Meistens geht es nicht nur um den Flugspaß, sondern auch darum schöne Landschafts- oder Gebäudeaufnahmen aus der Luft zu machen oder sogar Bereiche auszukundschaften. Da nicht immer eine kundige Hand den Piloten auszeichnet, kommt es immer häufiger zu unfallartigen Zwischenfällen. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen Zwischenfalls abzusichern, ist ein spezieller Versicherungsschutz erforderlich; denn was viele nicht wissen:
Nach §1 Absatz 2 Nr. 9 Luft VG werden Flugmodelle grundsätzlich als Luftfahrzeuge eingestuft. Sie unterliegen damit besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, wozu auch eine Versicherungspflicht gehört. Auch die private Nutzung ist hier nicht ausgenommen.
Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung sollten Sie folgende Punkte beachten:
- eine ausreichende Deckungssumme
- das korrekte Abfluggewicht
- sind auch gelegentliche Flüge mit fremden Modellen versichert
- welcher Nutzerkreis ist für das eigene Modell erlaubt
- Optimal ist ein unlimitierter Benutzerkreis und eine versicherte Nutzung fremder Geräte.
- Welcher Haftungsumfang gilt abgesichert
Darüber hinaus ist es natürlich möglich, die Police an vorhandene Haftpflichtversicherungen anzudocken. Wichtig dabei ist, die zuvor geschilderten Bausteine zu berücksichtigen, damit der Flugspaß nicht in einer wirtschaftlichen Bruchlandung endet.
Lt. Schätzung des Bundesverkehrsministeriums liegt die Zahl der privaten Drohnen in Deutschland alleine schon bei einer halben Million. Man nimmt an, dass sich in vier bis fünf Jahren diese Zahl sogar schon verdoppelt. Zukünftig denkt man sogar über weit reichende Einsatzzwecke nach. So sollen beispielsweise Drohnen zukünftig auch bei der Überwachung von Waldbränden oder auch deren Bekämpfung wichtige Hilfestellungen geben. Ein weiterer Einsatzzweck ist die mögliche Ortung von Opfern nach Umweltkatastrophen wie Erdbeben.