Alles was ich als Unternehmer für die neue Regelung ab 2019 wissen muss!
Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens (geförderte Beiträge) in der betrieblichen Altersvorsorge
Bisher:
4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei
2019: 6.700 € x 4% = 268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich
Neu:
4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei
+ weitere 4% der BBG steuerfrei
2019:
268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei
+ 268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich steuerfrei
= 536 € mtl. bzw. 6.432 € jährlich
Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts
Voraussetzungen:
- Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds
- Arbeitgeber spart tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge
Geltung:
- Für neue Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019
- Für bereits vor dem 31.12.2018 bestehende Entgeltumwandlungen erst ab dem 01.01.2022
Förderbetrag für Geringverdiener mit mtl. Einkommen bis zu 2.200 EUR – Keine Pflicht
Voraussetzungen
- Geringverdiener: laufender Bruttolohn max. 2.200 EUR monatlich (jährlich: max. 26.400 EUR)
- Nicht berücksichtigt und damit unschädlich sind z.B. 13./14. Gehalt, Abfindungen, Gratifikationen, Jubiläums- u. Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder usw.
- Erstes Dienstverhältnis
- Arbeitgeberbeitrag von min. 240 EUR bis max. 480 EUR pro Jahr
Förderbetrag
- 30% des Arbeitgeberbeitrags (72 EUR bis max. 144 EUR im Jahr)
- Arbeitgeber behält Förderbetrag von der abzuführenden Lohnsteuer ein (ggf. Erstattung durch Finanzamt, wenn keine oder zu geringe Lohnsteuer)
- Ausscheiden mit verfallbaren Anwartschaften = Rückzahlung des Förderbetrags
Die angeführten Eckpunkte sind als Auszüge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu verstehen und dienen nur dazu einen kurzen Überblick über die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen und Neuerungen zu erhalten.
Für ein individuelles Gespräch stehen Ihnen unserer Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Unsere Ansprechpartner finden Sie unter „Personenversicherung und Versorgungswerke“: https://kaiser-schmedding.de/ansprechpartner/