Eigenschäden sind durch Brest-o-mil versichert!
Einer unserer Kunden betreibt ein Zwischenlager für Diesel und Extra-Leichtes Heizöl.
Trotz doppelter Sicherungen an jedem Tank kam es durch einen technischen Defekt zu einem Überfüllungsschaden auf seinem gepachteten Betriebsgrundstück.
Da es sich hierbei um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt, kam weder die bestehende Umwelthaftpflicht-Versicherung noch die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Tankwagens für den Schaden auf. Unsere umfangreiche Brest-o-mil Police sicherte unserem Kunden die vollständige Regulierung des verursachten Umweltschadens in Höhe von 40.000 EUR.
Das Tanklager unseres Brest-o-mil Kunden besteht aus zwei oberirdisch aufgebauten, doppelwandigen Tanks (je 50 cbm) mit Leckage-Kontrolle, einer Betankungsstation mit VAwS-Fläche und unterirdisch verlegten Zuleitungen
Der Füllstand der Tanks wird über einen Grenzwertgeber kontrolliert. Dieser schließt ab einem vordefinierten Höchstfüllstand (rd. 95% Füllvolumen) automatisch die Förderpumpe am Bodenauslass.
Als weitere Sicherung ist oberhalb dieses Grenzwertgebers eine zusätzliche Tanküberfüllsicherung installiert, die bei einem weiteren Anstieg des Füllstandes die gesamte Betankungsanlage stromlos schaltet.
Auf Grund dieser Sicherungen ist ein Überfüllungsschaden des Tanks aus technischer Sicht ausgeschlossen.
An einem Samstag sollte der Rest des im Tankfahrzeug befindlichen Heizöls in den Lagertank zurück gepumpt werden. Für den notwendigen Druckausgleich verfügen beide Tanks über ein Entlüftungsrohr von drei Meter Länge.
Es kommt, wie es kommen muss: Beim Rückpumpen des Heizöls kommt es trotz der installierten technischen Sicherungen zu einer Überfüllung des Heizöl-Lagertanks. Beide Sicherungssysteme haben gleichzeitig auf Grund eines technischen Defekts versagt. Trotz des hohen Füllstands des Heizöltanks kam es nicht zu einer automatischen Abschaltung der Förderpumpe oder der Betankungsanlage.
In der Folge sind rund 1.100 Liter Heizöl zu viel zurück gepumpt worden und übergelaufen.
Eine Begutachtung und ein teurer Feuerwehreinsatz waren als Erstmaßnahmen notwendig, um den Schaden zu minimieren. Des Weiteren wurde die untere Wasserbehörde des Kreises informiert und ein Tiefbauunternehmer mit dem Bodenaustausch beauftragt. Die gesamten Kosten summierten sich auf 40.000 EUR.
Sowohl eine Regulierung des Überfüllungsschadens über die bestehende Umwelthaftpflicht-Versicherung der Tanks, als auch über die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Tankwagens wurde abgelehnt, da der Ölaustritt auf dem eigenen, gepachteten Grundstück unseres Kunden erfolgte. Somit lag ein Eigenschaden und kein Drittschaden vor.
Die komplette Schadenabwicklung erfolgte hierbei als Eigenschaden über unsere Brest-o-mil Police mit ihrer weitreichenden bundesweiten Dekontaminationsdeckung das eigene Grundstück.
Unsere Brest-o-mil Police sicherte unserem Kunden somit die volle Entschädigung über die Gesamtsumme von 40.000 EUR.