Auslöser war ein kleiner technischer Defekt im Bereich Wohnen. Ein Drittel des Gebäudes wird vollständig zerstört. Auf weiteren 8.000 qm waren die Waren durch Ruß- und Raucheinwirkung geschädigt. Eine besondere Klausel zum Rauchbegriff sorgte für die vollständige Entschädigung. Herr Matthias Gilb kommentierte zu diesem existenzbedrohenden Schaden: „Da fühlt man sich schon sicher, wenn der Möbelmakler einem mit seiner großen Routine in so einer Situation zur Seite steht“. (Artikel)