Als „der MöbelMakler“ für den Möbelhandel hat die Kaiser & Schmedding GmbH ein exklusives Sonderkonzept mit dem größten Rechtsschutzversicherer in Europa, der D.A.S., verhandelt.

Es handelt sich dabei um ein, in der Möbelbranche stark nachgefragtes, in der Vergangenheit aber immer wieder verneintes Konzept, welches jetzt über den MöbelMakler versicherbar ist.


 

Warum das Thema wichtig ist, zeigt ein Schadenbeispiel aus der Praxis:

 

Kunde K kauft im Möbelhaus M eine hochwertige Ledergarnitur im Wert von 15.000€ auf Kredit. Bereits nach 2 Monaten kommt K seinen Zahlungsverpflichtungen mit der Begründung, das Leder sei von minderwertiger Qualität, nicht mehr nach.

M macht daraufhin seinen Eigentumsvorbehalt geltend und lässt die Garnitur bei K abholen. Es stellt sich heraus, dass die Möbel bereits völlig ruiniert sind – offenbar hat der Hund des Kunden diese rundum angenagt.

M verlangt von K Schadenersatz in Höhe von 16.500€ (Wert der Möbel sowie Transport- und Lagerkosten).

K meint, er schulde M nichts; wegen der angeblich schlechten Qualität der Möbel trete er vom Kauf zurück.

Das Kostenrisiko für einen Prozess über 2 Instanzen beträgt 10.195,92€ (Honorare zweier Anwälte incl. Vergleichsgebühr sowie Gerichtskosten). Hinzu kämen in einem solchen Fall mit Sicherheit noch die Kosten für Sachverständige.

Ist der Kunde mit dieser außergerichtlichen Maßnahme nicht erfolgreich, wird der nächste Schritt zur gerichtlichen Einigung empfohlen.

 

Nachstehend eine Übersicht der Bausteine, in dem Sonderkonzept des MöbelMaklers: