Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling lassen viele Oldtimer-Liebhaber Ihre Fahrzeuge wieder aus dem Winterschlaf holen.

Doch wie verhält es sich mit einem Oldtimer im Schadenfall?

Wertgutachten sind wichtig und sinnvoll. Selbstverständlich werden Oldtimer auch als Wertanlage gekauft. Auch dazu lohnt sich die entsprechende Bewertung.

Bei Unfällen mit Blechschäden werden Autos in Deutschland in der Regel nach der sogenannten Schwacke-Liste beurteilt. Sie gibt den ungefähren Restwert wieder. Dies gilt aber nur für bis zu zwölf Jahre alte Gebrauchtwagen. Bei einem Unfallwagen, das älter ist, orientieren sich die Versicherer bei der Restwertermittlung am Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge.

Dabei werden auch Fahrzeuge berücksichtigt, die eventuell nicht so sehr gepflegt wurden, wie Ihr eigenes. Dies trifft vor allem auf Fahrzeuge zu, die in recht hoher Stückzahl gebaut wurden.

Schnell wird der marktübliche Restwert dementsprechend geringer eingestuft, als dieser womöglich tatsächlich ist und die finanzielle Differenz, um den Zustand Ihres Fahrzeugs wieder herzustellen, wird größer.

Im Klartext: Sie erhalten für Ihr beschädigtes Fahrzeug weniger Geld.

Eine Bewertung nach einem Unfall ist schwer möglich.  Wie soll man den Wert eines Autos auch beurteilen, wenn die Front oder das Heck vollkommen zerknautscht sind?

Daher raten wir Oldtimer- sowie Youngtimer-Besitzern dazu, Ihren Wagen bewerten zu lassen und uns darüber zu informieren. Damit kann der Wert des Fahrzeugs bei einem Unfall oder sogar bei einem Diebstahl belegt werden.

Neben dem ADAC bieten auch die Prüforganisationen wie TÜV, Dekra sowie GTÜ spezielle Oldtimer-Gutachten an. Auch die Sachverständigen-Organisationen Classic Data und Classic Analytics unterhalten ein bundesweites Netz an Oldtimer-Spezialisten.