Sehr geehrte Damen und Herren,

über den Versicherungsvertrag profitieren Sie im versicherten Schadenfall vom Leistungsversprechen der Versicherungsgesellschaft. Als Ihr Versicherungsmakler stellen wir nicht nur einen wirtschaftlich günstigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen sicher, der Sie gem. Ihrer Präferenzen absichert, sondern wir beraten Sie auch zu den vertraglichen Obliegenheiten, damit der Versicherungsleistung keine Argumentation entgegengestellt werden kann.

In den Sachversicherungsverträgen für gewerbliche und industrielle Risiken sind einheitlich gewisse Handlungen der Versicherungsnehmer vorausgesetzt, deren Durchführung von den Schadenregulierern und Sachverständigen der Versicherer im Schadenfall überprüft werden. Einige ausgewählte Themen wollen wir gerne aufgreifen, um auf diese kritischen Punkte hinzuweisen.

Damit sich im Fall der Fälle eine Regulierung der Ihnen zustehenden Versicherungsleistung nicht verzögert oder in Frage gestellt werden kann, sollten die folgenden Unterlagen griffbereit gehalten werden, sowie fristgerecht erstellt:

Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen (E-Revision)

Hierzu erhalten Sie in regelmäßigen Abständen ein Schreiben unseres Hauses. Die Revision durch einen VdS-anerkannten Betrieb inklusive der anschließenden Mängelbeseitigung ist für Ihr Unternehmen wichtig, da im Schadenfall durch eine elektrische Anlage der Versicherer den Prüfbericht und Nachweis der Mängelbeseitigung anfordert.

Können die Unterlagen nicht vorgewiesen werden, prüft der Versicherer eine Obliegenheitsverletzung, die in finanziellen Nachteilen bei der Schadenregulierung resultieren kann.

Im eigenen Interesse sollte die Revision fristgerecht zum Jahresanfang beauftragt und durchgeführt werden. Den Bericht und die fristgerechte Mängelbeseitigung stellen Sie uns bitte zur Verfügung, damit wir die Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft sicherstellen können. Sollten im Bericht keine erheblichen Mängel festgestellt worden sein, entfällt die Revisionsobliegenheit für das folgende Jahr und ist erst im übernächsten Jahr wieder zu beauftragen.

Den geforderten Prüfer können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

Die E-Revision ist nicht mit der DGUV V3 Prüfung zu verwechseln, die gesetzliche/behördliche Grundlagen hat und gesondert durchzuführen ist.

Revision der Lösch- und Brandmeldeanlagen

Sind Lösch- oder Brandmeldeanlagen vorhanden, sind diese jährlich zu prüfen. Hierüber ist ein Bericht durch die anerkannte Prüfstelle (i.d.R. der VdS) zu erstellen, der vorhandene Mängel explizit aufführt. Die Mängelbeseitigung ist anschließend fristgerecht durch eine anerkannte Installationsfirma vorzunehmen. Die vorgenannten Fristen weichen von den gesetzlichen/behördlichen Vorgaben ab, setzen diese aber nicht aus.

Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Anlagen in vorschriftgemäßem Zustand erhalten und betrieben werden. In der Regel entspricht dieser dem VdS-Standard und wird durch VdS-zertifizierte Firmen gewartet und geprüft.

Um die Abstimmung der Versicherungsthemen für Sie zu vereinfachen, bietet es sich an, unser Maklerhaus in den Verteiler durch den Austeller aufnehmen zu lassen, sodass uns der Ergebnisbericht automatisch zugeht.

Abweichung von Sicherheitsvorschriften / Gefahrerhöhungen

Gemäß der versicherungsvertraglichen Vereinbarungen sind Sie zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Notwendige kurzfristige Abweichungen schaden in der Regel nicht (z.B. bei Reparaturmaßnahmen an Löschanlagen von wenigen Tagen).

Die Einhaltung sollte dennoch regelmäßig kontrolliert und Abweichung abgestellt werden. Sollten solche längerfristig vorliegen, sind diese unbedingt unserem Haus anzuzeigen, damit wir den uneingeschränkten Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihres Vertrages sicherstellen und ggf. weitere Abstimmung mit dem Versicherer für Sie vornehmen können.

Beispiele hierfür sind:

(Temporäre) Abschaltung von Brandschutzanlagen (z.B. zu Wartungszwecken), Betriebsstillstand und -ferien, Aufnahme eines neuen Geschäftszweigs, Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen, sowie Gerüststellungen

Benennung und Beauftragung des Brandschutzbeauftragten

Hierbei handelt es sich weniger um eine vertragliche Obliegenheit als um eine sinnvolle Ergänzung Ihres organisatorischen Brandschutzes. In Teilen kann die Verantwortung für Brandschutzthemen von der Geschäftsführung auf einen externen oder internen Brandschutzbeauftragten aufgeteilt / delegiert werden.

Mit entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen kann die Kompetenz zur Evaluation, Wirtschaftlichkeit und Umsetzung, sowie der anschließenden Kontrolle und Dokumentation geschult und verbessert werden, sodass die unternehmerischen Interessen in Einklang mit dem Personen- und Sachschutz gebracht werden können.

Ergänzend sein anzumerken, dass der Brandschutzbeauftragte nicht zu den Repräsentanten gem. Versicherungsvertrag gehört. Fehlverhalten schadet Ihrer Versicherungsleistung im Schadenfall deutlich weniger, als wenn dieser Aufgabenbereich bei der Geschäftsführung verbleibt.

Unverzügliche Schadenanzeige

Im Versicherungsvertrag ist aufgeführt, dass Schadenereignisse unverzüglich anzuzeigen sind. Der Versicherer erhält somit die Möglichkeit, den Schadenfall kurzfristig zu besichtigen, falls er dies für die Schadenbearbeitung erforderlich hält.

Weiterhin ermöglichen Sie unserem Haus schnellstmöglich für Sie tätig zu werden. Insbesondere im Großschadenfall profitieren Sie von den Kompetenzen eines internationalen Versicherungsmaklers, wie dem Hause Kaiser & Schmedding.

Verspätete Schadenmeldungen können zu erschwerten und damit verzögerten Schadenermittlungen führen und im schlimmsten Fall zu Leistungskürzungen aufgrund der Obliegenheitsverletzung. Sie vermeiden negative Konsequenzen durch eine kurze Inkenntnissetzung unseres Hauses per Mail oder über die Schadenformulare auf unserer Homepage.

Nach Ihrer Meldung werden wir Ihnen eine Rückmeldung zu den (vorerst) benötigten Unterlagen geben, damit die ersten und wichtigen Schritte zur Schadenentschädigungsleistung ergriffen werden können. Die Umfangreiche Schadenursachen- und –höhendokumentation sind dabei unverzichtbar. In der Regel bietet sich die Anfertigung von Schadenfotos an, um diese transparent darzustellen.

Über Ihren Versicherungsvertrag gelten weitere Obliegenheiten vereinbart. Diese bewegen sich im üblichen Umfang und  wurden Ihnen mit dem Versicherungsschein zur Verfügung gestellt. Wir bitten um entsprechende Beachtung, da wir hier nur ausschnittsweise Besonderheiten hervorheben können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen aus Münster

Ihr Kaiser & Schmedding-Team