Ein Unfall verursacht oftmals hohe Schadenkosten. Die anfallenden Kosten werden nicht automatisch von der Kfz-Versicherung getragen. Damit der Schaden vollständig reguliert wird ist eine Transportversicherung notwendig.


Lastwagen auf B253 bei Wabern umgekippt

„Nach Angaben der Polizei fuhr der Mann mit einem mit 3000 Liter Heizöl beladenen Tankfahrzeug in Richtung Wabern. Einige hundert Meter nach der Abfahrt Udenborn kann er demnach aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Straßengraben und entwurzelte einen Baum. Danach kippte er um und kam er auf der Seite zum Liegen. […]

oel-auf-der-strasseDa die Gefahr bestand, dass neben Betriebsstoffen des Tankfahrzeugs auch das Heizöl auslaufen könnte, wurde neben den Feuerwehren aus Zennern, Udenborn und Uttershausen auch der Gefahrgutzug aus Borken alarmiert.[…] Den [gesamt-]Schaden gibt die Polizei mit 50.000 Euro an.“
(Quelle: www.hn-allgemeine.de)

 

Ein solcher Schaden ist oftmals mit hohen Schadenkosten, einem großen Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten verbunden.

Beim oben genannten Schadensfall entstanden folgende Schadenkosten:

Große Teile der anfallenden Schadenkosten sind im Rahmen der KFZ-Versicherung nicht versicherbar!

Kosten Feuerwehreinsatz:                               2.856,38 Euro
Kosten Bergungskran:                                     2.722,50 Euro
Kosten Abschleppunternehmen:                     6.096,00 Euro
Schadenkosten gesamt:                                11.674,88 Euro

Die Feuerwehrkosten wurden vom KFZ-Versicherer gem. §10 AKB übernommen, da die Feuerwehr zur Vermeidung eines Gewässerschadens angefordert wurde.

In der Praxis werden die Bergungskosten oftmals hälftig zwischen KFZ- und Transportversicherer aufgeteilt.

Für die Übernahme der Bergungskosten ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Allerdings greift die Vollkaskoversicherung in diesen Fällen nur, wenn ein ersatzpflichtiger Vollkaskoschaden am Fahrzeug entstanden ist. Bei Totalschäden kann der Versicherer die Regulierung der Bergungskosten kürzen oder ganz verweigern.

Im Einzelfall kann auch der Einschluss der Schutzbriefleistungen geprüft werden. Die Leistungen bei Bergungs-/ Abschleppkosten sind allerdings begrenzt.

Dies gilt nicht für den Teil der Bergungskosten welcher auf die Bergung der geladenen Ware anfällt. Hierfür wird eine Transportversicherung benötigt.

Im konkreten Fall würde das Unternehmen ohne eine Transportversicherung 4.395,75 € der Schadenkosten tragen müssen. Das ist jeweils die Hälfte der Kosten für den Bergungskran (1.361,25 €) und das Abschleppunternehmen (3.034,50 €).

Eine Transportversicherung kann als wichtige Ergänzung zu Ihrer Brest-o-mil Police eingeschlossen werden und bietet Ihnen somit umfangreichen Versicherungsschutz.