Ein Unfall verursacht oftmals hohe Schadenkosten. Die anfallenden Kosten werden nicht automatisch von der Kfz-Versicherung getragen. Damit der Schaden vollständig reguliert wird ist eine Transportversicherung notwendig.
Lastwagen auf B253 bei Wabern umgekippt
„Nach Angaben der Polizei fuhr der Mann mit einem mit 3000 Liter Heizöl beladenen Tankfahrzeug in Richtung Wabern. Einige hundert Meter nach der Abfahrt Udenborn kann er demnach aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Straßengraben und entwurzelte einen Baum. Danach kippte er um und kam er auf der Seite zum Liegen. […]
Da die Gefahr bestand, dass neben Betriebsstoffen des Tankfahrzeugs auch das Heizöl auslaufen könnte, wurde neben den Feuerwehren aus Zennern, Udenborn und Uttershausen auch der Gefahrgutzug aus Borken alarmiert.[…] Den [gesamt-]Schaden gibt die Polizei mit 50.000 Euro an.“
(Quelle: www.hn-allgemeine.de)
Ein solcher Schaden ist oftmals mit hohen Schadenkosten, einem großen Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten verbunden.
Beim oben genannten Schadensfall entstanden folgende Schadenkosten:
Große Teile der anfallenden Schadenkosten sind im Rahmen der KFZ-Versicherung nicht versicherbar!
Kosten Feuerwehreinsatz: 2.856,38 Euro
Kosten Bergungskran: 2.722,50 Euro
Kosten Abschleppunternehmen: 6.096,00 Euro
Schadenkosten gesamt: 11.674,88 Euro
Die Feuerwehrkosten wurden vom KFZ-Versicherer gem. §10 AKB übernommen, da die Feuerwehr zur Vermeidung eines Gewässerschadens angefordert wurde.
In der Praxis werden die Bergungskosten oftmals hälftig zwischen KFZ- und Transportversicherer aufgeteilt.
Für die Übernahme der Bergungskosten ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Allerdings greift die Vollkaskoversicherung in diesen Fällen nur, wenn ein ersatzpflichtiger Vollkaskoschaden am Fahrzeug entstanden ist. Bei Totalschäden kann der Versicherer die Regulierung der Bergungskosten kürzen oder ganz verweigern.
Im Einzelfall kann auch der Einschluss der Schutzbriefleistungen geprüft werden. Die Leistungen bei Bergungs-/ Abschleppkosten sind allerdings begrenzt.
Dies gilt nicht für den Teil der Bergungskosten welcher auf die Bergung der geladenen Ware anfällt. Hierfür wird eine Transportversicherung benötigt.
Im konkreten Fall würde das Unternehmen ohne eine Transportversicherung 4.395,75 € der Schadenkosten tragen müssen. Das ist jeweils die Hälfte der Kosten für den Bergungskran (1.361,25 €) und das Abschleppunternehmen (3.034,50 €).
Eine Transportversicherung kann als wichtige Ergänzung zu Ihrer Brest-o-mil Police eingeschlossen werden und bietet Ihnen somit umfangreichen Versicherungsschutz.
Eigenschäden sind durch Brest-o-mil versichert!
Einer unserer Kunden betreibt ein Zwischenlager für Diesel und Extra-Leichtes Heizöl.
Trotz doppelter Sicherungen an jedem Tank kam es durch einen technischen Defekt zu einem Überfüllungsschaden auf seinem gepachteten Betriebsgrundstück.
Da es sich hierbei um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt, kam weder die bestehende Umwelthaftpflicht-Versicherung noch die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Tankwagens für den Schaden auf. Unsere umfangreiche Brest-o-mil Police sicherte unserem Kunden die vollständige Regulierung des verursachten Umweltschadens in Höhe von 40.000 EUR.
Das Tanklager unseres Brest-o-mil Kunden besteht aus zwei oberirdisch aufgebauten, doppelwandigen Tanks (je 50 cbm) mit Leckage-Kontrolle, einer Betankungsstation mit VAwS-Fläche und unterirdisch verlegten Zuleitungen
Der Füllstand der Tanks wird über einen Grenzwertgeber kontrolliert. Dieser schließt ab einem vordefinierten Höchstfüllstand (rd. 95% Füllvolumen) automatisch die Förderpumpe am Bodenauslass.
Als weitere Sicherung ist oberhalb dieses Grenzwertgebers eine zusätzliche Tanküberfüllsicherung installiert, die bei einem weiteren Anstieg des Füllstandes die gesamte Betankungsanlage stromlos schaltet.
Auf Grund dieser Sicherungen ist ein Überfüllungsschaden des Tanks aus technischer Sicht ausgeschlossen.
An einem Samstag sollte der Rest des im Tankfahrzeug befindlichen Heizöls in den Lagertank zurück gepumpt werden. Für den notwendigen Druckausgleich verfügen beide Tanks über ein Entlüftungsrohr von drei Meter Länge.
Es kommt, wie es kommen muss: Beim Rückpumpen des Heizöls kommt es trotz der installierten technischen Sicherungen zu einer Überfüllung des Heizöl-Lagertanks. Beide Sicherungssysteme haben gleichzeitig auf Grund eines technischen Defekts versagt. Trotz des hohen Füllstands des Heizöltanks kam es nicht zu einer automatischen Abschaltung der Förderpumpe oder der Betankungsanlage.
In der Folge sind rund 1.100 Liter Heizöl zu viel zurück gepumpt worden und übergelaufen.
Eine Begutachtung und ein teurer Feuerwehreinsatz waren als Erstmaßnahmen notwendig, um den Schaden zu minimieren. Des Weiteren wurde die untere Wasserbehörde des Kreises informiert und ein Tiefbauunternehmer mit dem Bodenaustausch beauftragt. Die gesamten Kosten summierten sich auf 40.000 EUR.
Sowohl eine Regulierung des Überfüllungsschadens über die bestehende Umwelthaftpflicht-Versicherung der Tanks, als auch über die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Tankwagens wurde abgelehnt, da der Ölaustritt auf dem eigenen, gepachteten Grundstück unseres Kunden erfolgte. Somit lag ein Eigenschaden und kein Drittschaden vor.
Die komplette Schadenabwicklung erfolgte hierbei als Eigenschaden über unsere Brest-o-mil Police mit ihrer weitreichenden bundesweiten Dekontaminationsdeckung das eigene Grundstück.
Unsere Brest-o-mil Police sicherte unserem Kunden somit die volle Entschädigung über die Gesamtsumme von 40.000 EUR.