K&S Kran + Bühne Spezial

Faire Ersatzleistungen

Bei einem Teilschaden (Reparaturschaden)
werden Wiederherstellungskosten für den betriebsfähigen Zustand übernommen.

Bei einem Totalschaden
wird Neuwertersatz bis zu einem Alter von 12 Monaten (24 Monate) geleistet.

Hydraulikschläuche/Energieführungsketten
sind mitversichert!

Bei Diebstahl und Unterschlagung
nur 10% Selbstbehalt min. 500 € / max. 5.000 €.

Generell
Mehrkosten für Ersatzgeräte werden übernommen.
Zeitwertersatz: mindestens 40 % vom Neuwert

Ihr Vorteil

Großer Deckungsumfang

Einfache und unbürokratische Abwicklung

Unsere Fachabteilung für Arbeitsbühnen & Maschinenversicherungen steht Ihnen telefonisch zur Verfügung unter: 02506 – 810 43 14.